MPU Alkohol

Dr. Cäcilia Haberger · Eisenmannstr. 4 · 80331 München · Tel. 089/72300068 · info@dr-haberger.de

Unter folgenden Voraussetzungen steht eine MPU an:

  • Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 ‰ und darüber steht immer eine MPU an – auch als Radfahrer!
  • Bei wiederholten Fahrten unter Alkoholeinfluss (unabhängig von der BAK).
  • Bei einer BAK von 1,1 ‰ und darüber verlangen manche Bundesländer und nun zunehmend auch Führerscheinbehörden in Bayern eine MPU, auch wenn es sich hier um die erste Fahrt unter Alkoholeinfluss handelt.

Voraussetzungen für eine positive MPU:

MPU Alkohol

Es müssen entscheidende Änderungen am Trinkverhalten stattgefunden haben.
Hier gibt es nun zwei Möglichkeiten:


Entweder

  • kontrollierter Umgang mit Alkohol, d.h. wenn Alkohol getrunken wird, dann nur in geringen Mengen


oder

  • kompletter Verzicht auf Alkohol bzw. Abstinenz. Diese ist zu fordern, wenn Alkoholabhängigkeit vorliegt oder wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass ein kontrollierter Umgang mit Alkohol nicht möglich ist.

 

Diese Änderungen müssen zudem aus einer angemessenen Problemsicht heraus erfolgen (Ursachenanalyse), und sie müssen ausreichend lange – in der Regel ein Jahr, mindestens aber sechs Monate – in Ihrem Alltag erprobt sein. Sie müssen also bereits Erfahrung mit Ihrem geänderten Umgang mit Alkohol bzw. mit Ihrer Abstinenz gesammelt haben (Stabilisierung).

 

Wenn Sie Ihre Abstinenz belegen wollen oder müssen, kann dies mittels Urinkontrollen oder Haaranalysen erfolgen, die nach forensischen Bedingungen von speziell qualifizierten Ärzten abgenommen und in einem für forensische Zwecke zertifizierten Labor untersucht werden müssen. Wenn Sie sich für Urinkontrollen entscheiden, sind vier Screenings in sechs Monaten bzw. sechs Screenings in zwölf Monaten vorgesehen. Wenn Sie sich für eine Haaranalyse entscheiden, können Sie mit einer 3 cm langen Haarprobe Ihre Abstinenz für einen zurückliegenden Zeitraum von drei Monaten belegen. Um ein Jahr Abstinenz nachzuweisen, benötigen Sie also vier Haarproben im Abstand von jeweils drei Monaten.

Verkehrspsychologische Praxis Dr. Haberger, München
MPU Coaching - Hilfe bei Führerscheinentzug