MPU Punkte

Dr. Cäcilia Haberger · Eisenmannstr. 4 · 80331 München · Tel. 089/72300068 · info@dr-haberger.de

Unter folgenden Voraussetzungen steht eine MPU an:

  • bei Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg (bzw. 18 Punkten vor dem 1. Mai 2014), d.h. wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
  • bei einer erheblichen Straftat oder mehreren Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
  • bei einer erheblichen Straftat oder mehreren Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung, insbesondere, wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen.

Voraussetzungen für eine positive MPU:

MPU Punkte

„Der Mensch ist ein Gewohnheitstier“: es wird ja nicht jeder Verkehrsverstoß entdeckt und sofort bestraft – Beispiel: Geschwindigkeitsüberschreitungen – und so kann sich dieses Fehlverhalten verfestigen und somit zu einer Gewohnheit werden. Und wer sich dann nur ärgert über die „Abzocke“ oder sich nur vornimmt: „das soll mir nicht mehr passieren“, wird auch weiter Gefahr laufen, noch mehr Punkte einzufahren. Als erstes muss also an der eigenen Einstellung gearbeitet werden, die Grundzüge und Ursachen der Fehleinstellungen und der eigenen Lerngeschichte müssen erkannt (Ursachenanalyse), die Einstellungen geändert und neue stabile Gewohnheiten gebildet werden (Stabilisierung).

Verkehrspsychologische Praxis Dr. Haberger, München
MPU Coaching - Hilfe bei Führerscheinentzug