MPU und Punkteabbau

Dr. Cäcilia Haberger · Eisenmannstr. 4 · 80331 München · Tel. 089/72300068 · info@dr-haberger.de

Wer kann einen Punkt abbauen?

Wenn Sie zwischen einem und fünf Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg) haben, können Sie im Fahreignungsseminar (§ 4a Abs. 4 StVG) einen Punkt abbauen.

 

Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abzustimmen sind. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme umfasst 2 Sitzungen (jeweils 90 Minuten) und wird von Fahrlehrern mit der entsprechenden Seminarerlaubnis durchführt; die verkehrspsychologische Teilmaßnahme, die Sie in meiner Praxis absolvieren können, umfasst ebenfalls 2 Sitzungen (jeweils 75 Minuten), wobei mindestens drei und maximal acht Wochen zwischen diesen beiden Sitzungen liegen dürfen.

Es lohnt sich, einen Punkt abzubauen!

Nicht nur, weil das Punktekonto besser aussieht, sondern weil Sie eigene Fehler beleuchten und lernen können, wieder mit mehr Umsicht und mehr Rücksicht am Straßenverkehr teilzunehmen. Und langfristig sichern Sie sich damit Ihre Mobilität.

 

Rufen Sie mich an, oder schicken Sie mir eine E-Mail – ich freue mich auf Sie!

 

Tel.: 089/72300068 oder info@mpu-haberger.de

 

Fahranfänger in der Probezeit können nach § 2a StVG freiwillig an einer Verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen. Ein Punkteabbau ist damit aber nicht möglich.

Verkehrspsychologische Praxis Dr. Haberger, München
MPU Coaching - Hilfe bei Führerscheinentzug