MPU Drogen

Dr. Cäcilia Haberger · Eisenmannstr. 4 · 80331 München · Tel. 089/72300068 · info@dr-haberger.de

Unter folgenden Voraussetzungen steht eine MPU an:

  • Wenn es Hinweise auf Drogenkonsum gibt, weil Sie beispielsweise Drogen mit sich führten,
  • wenn Sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Drogen) am Straßenverkehr teilgenommen haben.

Voraussetzungen für eine positive MPU:

MPU Drogenkonsum

Auch hier müssen entscheidende Änderungen stattgefunden haben, die aus einer angemessenen Problemsicht heraus eingeleitet wurden, die Ursachen für den Drogenkonsum müssen aufgearbeitet sein (Ursachenanalyse), und die Änderungen müssen ausreichend lange in Ihrem Alltag erprobt sein (Stabilisierung).

 

Konkret bedeutet dies, dass Sie drogenfrei sein/werden müssen, um wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Bei Drogenabhängigkeit muss darüber hinaus eine suchtspezifische Therapie erfolgreich abgeschlossen worden sein und im Anschluss daran – in der Regel – ein Jahr Abstinenz belegt sein. In allen anderen Fällen ist die Abstinenz in der Regel ebenfalls ein Jahr nachzuweisen, mindestens jedoch sechs Monate.

 

Die Abstinenzbelege können mittels Urinkontrollen oder Haaranalysen erfolgen, die nach forensischen Bedingungen von speziell qualifizierten Ärzten abgenommen und in einem für forensische Zwecke zertifizierten Labor untersucht werden müssen.

 

Wenn Sie sich für Urinkontrollen entscheiden, sind vier Screenings in sechs Monaten bzw. sechs Screenings in zwölf Monaten vorgesehen. Wenn Sie sich für eine Haaranalyse entscheiden, können Sie mit einer 6 cm langen Haarprobe Ihre Abstinenz für einen zurückliegenden Zeitraum von sechs Monaten belegen. Um ein Jahr Abstinenz nachzuweisen, benötigen Sie also zwei Haarproben im Abstand von jeweils sechs Monaten.

Verkehrspsychologische Praxis Dr. Haberger, München
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